I. Einleitung
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FDLG; "FinSA") ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das FIDLEG zielt einerseits auf die Verbesserung des Kundenschutzes und andererseits auf die Schaffung eines vergleichbaren regulatorischen Rahmens für die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG ("Finanzdienstleistungen") durch Finanzdienstleister (wie Banken, Vermögensverwalter usw.).
Als Voraussetzung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen hat die Kainjoo SA ("KJ.") muss ihren Kunden bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen (Art. 8 FIDLEG und Art. 6 ff. der Finanzdienstleistungsverordnung). Die vorliegende Kundeninformationsbroschüre enthält diese Informationen, soweit sie den Kunden nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
II. Allgemeine Informationen über KJ. und seine Aufsichtsbehörde
KJ. hat ihren Sitz in Gland und ist unter der folgenden Adresse zu erreichen: Ch. du Vernay 14a 1196 Gland, Schweiz. KJ. ist eine im Handelsregister des Kantons Waadt eingetragene Gesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Anlageberatung.
KJ. ist nicht als Verwalter von Kollektivvermögen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, zugelassen und untersteht nicht deren Aufsicht.
III. Von Kainjoo angebotene Finanzdienstleistungen
Derzeit bietet Kainjoo die folgenden Finanzdienstleistungen an, die in den Anwendungsbereich des FIDLEG fallen:
- Finanzberatung für qualifizierte Investoren (M&A)
IV. Kunden-Kategorisierung
Finanzdienstleister sind verpflichtet, ihre Kunden einer Kundenkategorie nach Art. 4 FIDLEG zuzuordnen. Die Kundenkategorie ist entscheidend für das Niveau des Anlegerschutzes in der Kundenbeziehung zwischen KJ. und dem Kunden. Das FIDLEG unterscheidet zwischen den folgenden drei Kundenkategorien:
– Institutionelle Kunden (institutionelle Kunden) sind in der Regel Finanzintermediäre, die der Aufsicht nach dem Bankengesetz (BankG), dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und dem KAG unterstellt sind, sowie Versicherungsgesellschaften nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), ausländische Kunden, die einer solchen Aufsicht unterstellt sind, Zentralbanken sowie nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Kassenführung. Institutionelle Kunden genießen das niedrigste Schutzniveau der FIDLEG, da man davon ausgeht, dass sie über umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Fachwissen im Bereich der Anlagen verfügen.
– Professionelle Kunden (professionelle Kunden) sind Kunden, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie über genügend Erfahrung, Wissen und Sachverstand verfügen, um Finanzdienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder ihre eigenen Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken richtig einzuschätzen. Professionelle Kunden genießen ein höheres Schutzniveau als institutionelle Kunden, aber ein geringeres Schutzniveau als Privatkunden.
– Privatkunden (Privatkunden) sind Kunden, die nicht institutionell oder professionell sind. Die Kategorie der Privatkunden genießt das höchste Schutzniveau, das die FIDLEG bietet.
Die Kunden haben die Möglichkeit, in eine andere Kundenkategorie zu wechseln, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Art. 5 FIDLEG). Sie können insbesondere erklären, dass sie:
- in eine niedrigere Kundenkategorie eingestuft werden wollen - und dementsprechend einen umfassenderen Anlegerschutz genießen - (Opting-in); oder
- eine Einstufung in eine höhere Kundenkategorie - und damit einen geringeren Kundenschutz - wünschen (Opting-out).
KJ. ordnet Kunden auf der Grundlage solcher Opting-in/Opting-out-Erklärungen nur dann einer niedrigeren/höheren Kundenkategorie zu, wenn sie der Auffassung ist, dass die entsprechenden regulatorischen Anforderungen erfüllt sind. Ein Opting-in/Opting-out durch den Kunden gilt für die gesamte Kundenbeziehung zwischen KJ. und dem Kunden und führt dementsprechend zu einer Änderung des Schutzniveaus des Kunden in Bezug auf alle Finanzdienstleistungen, die KJ. für den Kunden im Rahmen der betreffenden Kundenbeziehung erbringt.
V. Risiko-Informationen
Transaktionen sind mit Chancen und Risiken verbunden. Es ist daher wichtig, dass die Kunden diese Risiken kennen und verstehen, bevor sie Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebene Broschüre "Risiken beim Handel mit Finanzinstrumenten" enthält allgemeine Informationen über typische Finanzdienstleistungen sowie über die Eigenschaften und Risiken von Finanzinstrumenten. Die Risikobroschüre kann hier abgerufen werden:
Risiken beim Handel mit Finanzinstrumenten | Schweizerische Bankiervereinigung
VI. Organisatorische Maßnahmen
a) Interessenkonflikte
Als Finanzdienstleister ist KJ verpflichtet, geeignete organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen entstehen können, so weit wie möglich zu vermeiden bzw. den Nachteil für seine Kunden zu minimieren, falls ein Interessenkonflikt nicht vollständig vermeidbar ist.
Die organisatorischen Maßnahmen, die KJ. ergreift, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, können insbesondere den internen Informationsaustausch zwischen den Mitarbeitern, die funktionale und organisatorische Trennung von Einheiten innerhalb des Unternehmens, allgemeine Marktverhaltensregeln, die Vergütungspolitik und Anforderungen an Mitarbeitergeschäfte betreffen.
Angenommen, eine Benachteiligung von Kunden kann nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird KJ. dies in geeigneter Weise, ggf. auch in allgemeiner Form, offenlegen. Entsprechende Informationen werden auf der Website von KJ. oder in anderer geeigneter Form veröffentlicht.
b) Wirtschaftliche Bindungen
Soweit wirtschaftliche Bindungen im Zusammenhang mit der Erbringung einer Finanzdienstleistung zu einem Interessenkonflikt führen können, weist KJ. seine Kunden in geeigneter Weise darauf hin.
c) Leistungen Dritter
Erhält KJ. im Zusammenhang mit dem Angebot von kollektiven Kapitalanlagen oder deren Erwerb für ihre Kunden ausnahmsweise monetäre Vertriebsentschädigungen von Dritten (insbesondere Fondsleitungen), so gibt KJ. diese periodisch an die betreffenden Kunden weiter.
Wenn KJ. eine Vergütung von Dritten erhält, die aufgrund ihrer Art nicht an die Kunden weitergegeben werden kann, wird sie dies als Interessenkonflikt auf ihrer Website oder in einer anderen geeigneten Form offenlegen.
VII. Das Büro des Ombudsmanns
Im Falle von Beschwerden oder Streitigkeiten über Rechtsansprüche hat der Kunde die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der folgenden Ombudsstelle einzuleiten:
Terraxis SA
Rue de la tour de l'Ile 1 1204 Genève Büro +41 22 732 61 19 | Post info@terraxis.ch
VIII. Kontakt
Die folgende Kontaktperson von KJ. steht für Fragen zu dieser Informationsbroschüre und für zusätzliche Informationen zur Verfügung:
Haider Alleg | Geschäftsführender Gesellschafter | Ch du Vernay 14a 1196 Gland | compliance@neumarz.com